Jameda bietet über den Video-Dienst Patientus die verwendete Video - Sprechstd an,
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rechtliche Hinweise,
die Bundesärztekammer hat das Fernbehandlungsverbot deutlich gelockert,
weitere Links zur aktuell gültigen Situation,
das Ärzteblatt hat folgende Infos > bitte hier klicken
und das sagt die Kassenärztliche Vereinigung dazu > bitte hier Klicken
- aber im Heilmittelwerbegesetz* gibt es dieses zur Zeit weiterhin folgenden Wortlaut,
*§ 9 des
Heilmittel-Werbe-Gesetzes besagt:
Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten,
Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener
Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).
hieraus interpetiere ich also,
Fernbehandlungen sind solche, bei denen der Behandler den Patienten nicht persönlich kennen gelernt und untersucht hat oder im Verlauf der Therapie nicht ausreichend genug sieht um den aktuellen Zustand des Patienten zu überprüfen und folglich zu bewerten,
meine obiges zusätzliches Angebot ersetzt nicht ihre Sitzungen bei mir,
es bietet viel mehr die Möglichkeit Rückfragen - oder beim Termin noch nicht gestellte Fragen oder Sachverhalte via Bild und Ton zu erklären ohne dafür zusätzlich in die Praxis kommen zu müßen, zB bei Entspannungsübungen,
diese Möglichkeit können nur Patienten, die bereits bei mir in Behandlung sind als eine zusätzliche Unterstützung nutzen,